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Schaden melden

Schadenfall, wie weiter?

Grundsätzliches:

  1. Sobald ein Tier erkrankt und/oder verunfallt ist, hat der Besitzer eine diplomierte Tierarztperson beizuziehen und dessen Anordnung zu befolgen. Im Weiteren gilt: Eine Euthanasie darf nur im Einverständnis der Geschäftsstelle oder im Notfall aus tierschützerischen Massnahmen erfolgen.
  2. Schadenfälle sind der Geschäftsstelle innert 72 Stunden nach Eintreten per Mail oder telefonisch zu melden.
  3. Bezahlen Sie die Tierarztrechnungen und senden Sie uns eine Kopie der Rechnungen zu. Wir überweisen Ihnen Ihr Guthaben nach unserer Prüfung.

Schadenmeldung & Abwicklung:
Mit dem Schadenformular auf unserer Homepage können Sie den Schadenfall schnell und unkompliziert per E-Mail melden

  1. Einzureichende Unterlagen:
    • Schadenformular Versicherungsnehmer/in
    • Schadenformular Tierarztperson
    • Kopie der Rechnungen
    • Vorhandene Fotos/Röntgenbilder
  2. Nach der Prüfung der eingereichten Unterlagen informieren wir Sie über den Abschluss und überweisen Ihnen Ihr Guthaben innert 4-6 Wochen. Bei notwendigen Rückfragen an die behandelnde Tierarztpraxis kann sich die Wartezeit entsprechend verlängern.

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Schadenmeldeformular für Versicherungsnehmer:innen

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Schadenformular für Tierarztpersonen