Schadenfall, wie weiter?
Grundsätzliches:
- Sobald ein Tier erkrankt und/oder verunfallt ist, hat der Besitzer eine diplomierte Tierarztperson beizuziehen und dessen Anordnung zu befolgen. Im Weiteren gilt: Eine Euthanasie darf nur im Einverständnis der Geschäftsstelle oder im Notfall aus tierschützerischen Massnahmen erfolgen.
- Schadenfälle sind der Geschäftsstelle innert 72 Stunden nach Eintreten per Mail oder telefonisch zu melden.
- Bezahlen Sie die Tierarztrechnungen und senden Sie uns eine Kopie der Rechnungen zu. Wir überweisen Ihnen Ihr Guthaben nach unserer Prüfung.
Schadenmeldung & Abwicklung:
Mit dem Schadenformular auf unserer Homepage können Sie den Schadenfall schnell und unkompliziert per E-Mail melden
- Einzureichende Unterlagen:
- Schadenformular Versicherungsnehmer/in
- Schadenformular Tierarztperson
- Kopie der Rechnungen
- Vorhandene Fotos/Röntgenbilder
- Nach der Prüfung der eingereichten Unterlagen informieren wir Sie über den Abschluss und überweisen Ihnen Ihr Guthaben innert 4-6 Wochen. Bei notwendigen Rückfragen an die behandelnde Tierarztpraxis kann sich die Wartezeit entsprechend verlängern.
Sie möchten einen Schaden melden?
Sie sind Versicherungsnehmer:in:
Sie sind Tierärztin oder -arzt: