Schadenfall, wie weiter?
Grundsätzliches:
- Sobald ein Tier erkrankt und/oder verunfallt ist, hat der Besitzer eine diplomierte Tierarztperson beizuziehen und dessen Anordnung zu befolgen. Im Weiteren gilt: Eine Euthanasie darf nur im Einverständnis der Geschäftsstelle oder im Notfall aus tierschützerischen Massnahmen erfolgen.
- Schadenfälle sind der Geschäftsstelle innert 72 Stunden nach Eintreten per Mail oder telefonisch zu melden.
- Bezahlen Sie die Tierarztrechnungen und senden Sie uns eine Kopie der Rechnungen zu. Wir überweisen Ihnen Ihr Guthaben nach unserer Prüfung.
Schadenmeldung & Abwicklung:
- Mit dem Schadenformular auf unserer Homepage können Sie den Schadenfall schnell und unkompliziert per Mail melden? Wenn Sie Unterstützung brauchen rufen Sie uns an.
- Einzureichende Unterlagen:
- Schadenformular Versicherungsnehmer/in
- Schadenformular Tierarztperson
- Kopie der Rechnungen
- Vorhandene Fotos/Röntgenbilder
- Nach der Prüfung des Eingereichten Schadenfalls (Schadenformular Versicherungsnehmer & Tierarzt, Kopie der Rechnungen und vorhandene Fotos/Röntgenbilder) informieren wir Sie über den Abschluss und überweisen Ihnen Ihr Guthaben in der Regel innert 4-6 Wochen. Bei Nachfragen von nicht definierten Sachverhalten kann es länger dauern.
Sie möchten einen Schaden melden?
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Sie sind Tierärztin oder -arzt: