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Schaden melden

Schadenfall, wie weiter?

Grundsätzliches:

Sobald ein Tier erkrankt und/oder verunfallt ist, hat der Besitzer eine diplomierte Tierarztperson beizuziehen und dessen Anordnungen (Boxenruhe, Futter- und Haltungsumstellung, Behandlungsplan, Kontrolltermine etc.) zu befolgen.

Jeder Schadenfall ist der Geschäftsstelle innert 7 Tagen nach Eintreten im Kundenportal anzumelden. Für Schadenfallanmeldungen per Telefon oder E-Mail wird ebenfalls ein Link zum Kundenportal generiert, um die Anmeldung zu verifizieren.

Für Todesfallentschädigungen: Eine Euthanasie oder Schlachtung eines versicherten Pferdes darf nur mit Einverständnis der Geschäftsstelle oder im medizinischen Notfall aus tierschützerischen Massnahmen erfolgen.

Ablauf & Rückerstattung:

Die Schadenmeldung via Kundenportal eröffnet den entsprechenden Schadenfall und gibt Ihnen eine Übersicht über die eingereichten Unterlagen. Es können sowohl Rechnungen wie auch weitere Dokumente eingereicht und kommentiert werden.

Im Todesfall und bei Behandlungskosten wird für die Abrechnung zwingend ein tierärztliches Zeugnis benötigt (via Tierarzt Portal oder PDF Formular). Bezahlen Sie die Tierarztrechnungen und leiten Sie uns die notwendigen Unterlagen zeitnah weiter.

Die Prüfung und Rückerstattung der versicherten Leistungen erfolgt nach dem Abschluss der Behandlungen innert zwei bis vier Wochen. Bei notwendigen Rückfragen an die behandelnde Tierarztpraxis kann sich die Wartezeit entsprechend verlängern.

Sie möchten einen Schaden melden?

Sie sind Versicherungsnehmer/-in:

Link zum Kundenportal

Weitere Informationen finden Sie in der Anleitung.

Sie sind Tierarzt/Tierärztin:

Link zum Tierarztportal

Weitere Informationen finden Sie in der Anleitung.

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