Ihr Browser (IE 11) ist leider zu alt und wird nicht mehr unterstützt.

Fragen und Antworten

Wichtige Informationen

Welche Versicherungen gibt es für mein Pferd?

ic-accordion Created with Sketch.

Es gibt zwei verschiedene Kategorien:

  • Freizeit- & Sportpferde
  • Islandpferde

Abgestimmt auf Ihren individuellen Bedarf bieten wir drei Versicherungsmodelle an, die mit verschiedenen Optionen ergänzt werden können:

1. Todesfallrisiko-Versicherung
Das Pferd ist bei Unfall oder Krankheit gegen Todesfall versichert. Im Schadenfall erhalten Sie 80% der Versicherungssumme ausbezahlt.

2. Behandlungskosten-Versicherung
Das Pferd ist für Behandlungskosten bei Unfall und Krankheit versichert (max. CHF 10'000 pro Schadenfall).

3. Kombi-Versicherung
Das Pferd ist sowohl gegen Todesfall als auch für Behandlungskosten bei Unfall und Krankheit versichert (max. CHF 10'000 pro Schadenfall).

Optionen:

1. Prävention & Prophylaxe
Entschädigt werden die Kosten für vorbeugende Behandlungen wie Impfungen, Wurmkuren, zahnmedizinische Behandlungen, Futterzusatzmittel bis max. CHF 600 p.a.

2. Transporte kranker/verunfallter Tiere
Ihr Pferd ist bei Notfalleinsätzen, Bergungsaktionen und notfallmässigen Krankentransporten für alle Rettungsmittel, wie Helikopter, Pferdeambulanz, Grosstierrettung, Feuerwehr etc. bis CHF 5‘000 versichert.

3. Invalidität
Bei einer irreversiblen Veränderung des Gesundheitszustandes durch Unfall oder Krankheit, welche die bisherige Gebrauchsart verunmöglicht, können Sie Ihr Pferd gegen Invalidität absichern. Im Schadenfall erhalten Sie 50% der Versicherungssumme ausbezahlt.

Wie kann ich mein Pferd versichern?

ic-accordion Created with Sketch.

Um ein Pferd in die Versicherung aufzunehmen, muss es von einem diplomierten Tierarzt auf den Gesundheitszustand untersucht worden sein. Dies passiert im Rahmen einer Einschätzung.

Das Pferd ist ab dem Zeitpunkt der abgeschlossenen Einschätzung unter Vorbehalt bestehender Mängel und deren Karenzfrist versichert.

Ab welchem Alter kann ich Pferde versichern?

ic-accordion Created with Sketch.

Sie können Ihr Pferd/Fohlen ab dem 2. Monat bei uns versichern. Die Aufnahme in die Versicherung ist bis zum folgenden Alter möglich:

  • Freizeit und Sportpferde bis 14 Jahre
  • Islandpferde bis 16 Jahre

Was zahlt die Pferdeversicherung?

ic-accordion Created with Sketch.

Je nach abgeschlossener Versicherung erhalten Sie im Todesfall 80% der Versicherungssumme ausbezahlt und bei Behandlungen bis maximal CHF 10‘000 pro Schadenfall.

Die genauen Leistungen sind in den Versicherungsbedingungen ersichtlich.
Versicherungsbedingungen

Was wird bei einer Einschätzung gemacht?

ic-accordion Created with Sketch.

Der Tierarzt bestätigt die Identität des Pferdes via Chip oder Pass. Er untersucht das Pferd nach den Vorgaben der Versicherung auf den allgemeinen Gesundheits- und Pflegezustand.

Ab einer Versicherungssumme von CHF 10‘001 wird eine Brettprobe sowie ein Belastungsuntersuch der Herz-/Lungenauskultation verlangt. Ab einer Versicherungssumme von CHF 25‘001 werden aktuelle Röntgenbilder der Gliedmassen benötigt.

Wer bezahlt die Einschätzung?

ic-accordion Created with Sketch.

Die Tierarztpraxis stellt die Rechnung an den Pferdebesitzer/Antragsteller. Die Pasura beteiligt sich an den Kosten für die Einschätzung nach der Aufnahme in die Versicherung mit folgenden Pauschalen.

Die Gutschrift erfolgt nach Abschluss.
Versicherungssumme
CHF 2'000 - 10'000 CHF 150
CHF 10'001 - 25'000 CHF 250
CHF 25'001 - 40'000 CHF 350

Wie hoch ist die Schätzungs-/Versicherungssumme?

ic-accordion Created with Sketch.

Das Pferd wird zum Marktwert (Kaufpreis) oder zum Maximalwert der Versicherung versichert.

Der Besitzer darf das Pferd aber auch bewusst zu einer tieferen Summe versichern lassen.

Mein Pferd ist trächtig, was nun?

ic-accordion Created with Sketch.

Ab dem 4. Monat der Trächtigkeit des Muttertiers bis zum erreichten Alter von zwei Monaten, ist das Fohlen automatisch bei der Stute mitversichert.

Die Versicherungsentschädigung im Todesfall beträgt 10% des Wertes des Muttertieres, max. CHF 1‘000.

Was passiert bei einem Standortwechsel des Pferdes?

ic-accordion Created with Sketch.

Melden Sie bei einem Umzug den neuen Aufenthaltsort des Pferdes der Geschäftsstelle. Ab diesem Zeitpunkt sind die neuen Daten gültig.

Wenn das Pferd ins Ausland wechselt (z.B. Fohlenweide), muss dies der Geschäftsstelle im Voraus gemeldet werden. Ein Ortswechsel innerhalb der Schweiz bedarf keiner Meldung.

Was muss ich tun wenn ich ein Pferd verkaufe?

ic-accordion Created with Sketch.

Bitte melden Sie den Besitzerwechsel direkt beim Verkauf der Versicherung. Wird ein versichertes Pferd verkauft, kann der Versicherungsvertrag mit der Übergabe an den Käufer übernommen werden. Die Verrechnung der Versicherungsprämie ist Sache zwischen Käufer und Verkäufer. Eine Prämienrückzahlung erfolgt nicht.

Der Versicherungsnehmer ist jedoch berechtigt, für den Rest des Versicherungsjahres einmalig ein eigenes Ersatzpferd einschätzen zu lassen. Der Austritt aus der Versicherung ist auf Ende eines Versicherungsjahres per Ende April möglich und muss bis spätestens Ende März des gleichen Jahres schriftlich erfolgen.

Was muss ich konkret in einem Schadenfall tun?

ic-accordion Created with Sketch.

Grundsätzliches:

  1. Sobald ein Tier erkrankt und/oder verunfallt ist, hat der Besitzer eine diplomierte Tierarztperson beizuziehen und dessen Anordnung zu befolgen. Im Weiteren gilt: Eine Euthanasie darf nur im Einverständnis der Geschäftsstelle oder im Notfall aus tierschützerischen Massnahmen erfolgen.
  2. Schadenfälle sind der Geschäftsstelle innert 72 Stunden nach Eintreten per Mail oder telefonisch zu melden.
  3. Bezahlen Sie die Tierarztrechnungen und senden Sie uns eine Kopie der Rechnungen zu. Wir überweisen Ihnen Ihr Guthaben nach unserer Prüfung.

Schadenmeldung & Abwicklung:

  1. Mit dem Schadenformular auf unserer Homepage können Sie den Schadenfall schnell und unkompliziert per Mail melden? Wenn Sie Unterstützung brauchen rufen Sie uns an.
  2. Einzureichende Unterlagen:
    • Schadenformular Versicherungsnehmer/in
    • Schadenformular Tierarztperson
    • Kopie der Rechnungen
    • Vorhandene Fotos/Röntgenbilder
  3. Nach der Prüfung des Eingereichten Schadenfalls (Schadenformular Versicherungsnehmer & Tierarzt, Kopie der Rechnungen und vorhandene Fotos/Röntgenbilder) informieren wir Sie über den Abschluss und überweisen Ihnen Ihr Guthaben in der Regel innert 4-6 Wochen. Bei Nachfragen von nicht definierten Sachverhalten kann es länger dauern.