Wichtige Informationen
Welche Versicherungen gibt es für mein Pferd?
Abgestimmt auf Ihren individuellen Bedarf bieten wir drei Versicherungsmodelle an, die mit verschiedenen Optionen ergänzt werden können:
Todesfallrisiko-Versicherung
Ihr Pferd ist bei Unfall oder Krankheit gegen Todesfall versichert. Im Schadenfall erhalten Sie 80% der Versicherungssumme ausbezahlt. Ein ungeborenes Fohlen ist ab dem achten Trächtigkeitsmonat bis bis zum Alter von einem Monat mitversichert.
Behandlungskosten-Versicherung
Wir übernehmen die angefallenen Behandlungskosten für Ihr Pferd gemäss unserem Leistungskatalog. Sie wählen zwischen ECO, STANDARD oder PREMIUM die gewünschte Deckung.
Kombi-Versicherung
Die umfassende Pferdeversicherung gegen Unfall, Krankheit und Todesfallrisiko. Die Pasura Kombiversicherung vereint die starken Leistungen von Pasura Behandlungskosten und Pasura Todesfallrisiko mit 10% Kombi-Rabatt.
Zusatzversicherungen - nur in Kombination mit einer Todesfall-, Behandlungskosten- oder Kombiversicherung möglich:
Prävention & Prophylaxe
Entschädigt werden die Kosten für vorbeugende Behandlungen wie Zahnbehandlungen, Impfungen, Entwurmungen sowie korrektive und ästhetische Eingriffe bis max. CHF 600 p.a.
Transportversicherung "Horse-Rescue"
Ihr Pferd ist bei Notfalleinsätzen, Bergungsaktionen und notfallmässigen Krankentransporten für alle Rettungsmittel, wie Helikopter, Pferdeambulanz, Grosstierrettung, Feuerwehr bis max. CHF 5'000 versichert.
Invalidität
Bei einer irreversiblen Veränderung des Gesundheitszustandes durch Unfall oder Krankheit, welche die bisherige Gebrauchsart verunmöglicht, können Sie Ihr Pferd gegen Invalidität absichern. Im Schadenfall erhalten Sie 50% der Versicherungssumme ausbezahlt.
Wie kann ich mein Pferd versichern?
Um ein Pferd in die Versicherung aufzunehmen, muss es von einem diplomierten Tierarzt auf den Gesundheitszustand untersucht worden sein. Dies passiert im Rahmen einer Einschätzung.
Das Pferd ist ab dem Zeitpunkt der abgeschlossenen Einschätzung unter Vorbehalt bestehender Mängel und deren Karenzfrist für die beantragten Versicherungsleistungen provisorisch versichert.
Ab welchem Alter kann ich Pferde versichern?
Sie können Ihr Pferd bereits ab dem zweiten Lebensmonat bei uns versichern.
Die Aufnahme in die Versicherung ist bis zum folgenden Lebensalter möglich:
Freizeit- & Sportpferde bis 14 Jahre
Islandpferde bis 16 Jahre
Was wird bei einer Einschätzung gemacht?
Der Tierarzt bestätigt die Identität des Pferdes via Chip oder Pass. Er untersucht das Pferd nach den Vorgaben der Versicherung auf den allgemeinen Gesundheits- und Pflegezustand sowie vorbestehende Krankheiten.
Je nach Höhe der gewünschten Versicherungsleistungen wird ein Belastungsuntersuch der Herz-/Lungenauskultation verlangt. Ab einer Versicherungssumme von CHF 25‘001 werden aktuelle Röntgenbilder der Gliedmassen benötigt.
Wer bezahlt die Einschätzung?
Die Tierarztpraxis stellt die Rechnung an den Antragsteller. Die Pasura beteiligt sich bei Vertragsabschluss an den Kosten für die Einschätzung nach der Aufnahme in die Versicherung mit folgenden Pauschalen.
Für Fohlen/Jungpferde bis 12 Monate mit einer Versicherungssumme von CHF 4'000 oder tiefer gilt ein reduzierter Ansatz von CHF 50.
Jahresprämie bis CHF 1'200 Gutschrift CHF 150
Jahresprämie CHF 1'201 - 2'200 Gutschrift CHF 250
Jahresprämie ab CHF 2'201 Gutschrift CHF 350
Wie wird die Versicherungssumme festgesetzt?
Das Pferd wird zum Marktwert (Kaufpreis) oder zum Maximalwert nach Lebensalter versichert. Der Besitzer darf das Pferd aber auch bewusst zu einer tieferen Summe versichern lassen.
Für Jungpferde bis zum 4. Lebensjahr wird die Versicherungssumme automatisch um CHF 2'000 pro Jahr erhöht. Ab dem 5. Lebensjahr kann die Versicherungssumme auf Ihren Wunsch individuell erhöht werden.
Nach dem Erreichen des maximalen Eintrittsalters kann die Versicherungssumme bei Todesfall- und Invaliditätsentschädigungen mit einer altersgerechten Abstufung begrenzt werden.
In Korrelation zur Versicherungssumme reduziert sich auch die zu bezahlende Versicherungsprämie für das darauffolgende Jahr.
Mein Pferd ist trächtig, was nun?
Ab dem achten Trächtigkeitsmonat bis zum 30. Tag nach der Geburt ist das Fohlen bei der Stute mitversichert.
Die Versicherungsentschädigung im Todesfall beträgt 10% des Wertes des Muttertieres, max. CHF 1‘000 (10% von max. CHF 10'000).
Was passiert bei einem Standortwechsel des Pferdes?
Ein Standortwechsel des Pferdes innerhalb der Schweiz bedarf keiner Meldung an die Geschäftsstelle. In relevanten Fällen kann auf die Daten von www.agate.ch abgestützt werden.
Ein Standortwechsel ins Ausland von mehr als 30 Tagen muss zwingend vorgängig gemeldet werden. Mit dem Export des versicherten Pferdes erlischt die Versicherung unwiderruflich.
Habe ich freie Tierarztwahl bei Behandlungskosten?
Grundsätzlich besteht freie Tierarztwahl innerhalb der Schweiz. Die Pasura arbeitet mit rund 150 Tierärzten und Pferdekliniken zusammen. Falls die Tierarztpraxis Ihrer Wahl (noch) nicht bei uns registriert ist oder Sie im Notfall einen anderen Tierarzt als gewohnt beauftragen müssen, sind die Behandlungskosten trotzdem versichert.
Tierärztliche Leistungen im Ausland und Tierärzte ohne kantonale Berufsausübungsbewilligung sowie jede Art von Rechnungen in Fremdwährungen sind nicht rückerstattungsfähig, da sich die versicherten Leistungen der Pasura Pferdeversicherung ausschliesslich auf die Schweiz beschränken.
Was muss ich tun wenn ich ein Pferd verkaufe?
Bitte melden Sie den Besitzerwechsel sowie die Angaben des neuen Eigentümers innert 14 Tagen der Geschäftsstelle, damit das Pferd ohne Unterbruch versichert bleiben kann.
Der Nachweis über den Kauf und die Belege sind durch den neuen Eigentümer zu erbringen. Die Verrechnung der bereits bezahlten Jahresprämie ist Sache zwischen Käufer und Verkäufer.
Was muss ich konkret in einem Schadenfall tun?
Eine schnelle und unkomplizierte Mitteilung ist dank unserem Kunden- und Tierarztportal jederzeit möglich. Alle Informationen finden Sie unter Schaden melden | Pasura
Nach der internen Prüfung eines abgeschlossenen Schadenfalls durch unseren Vertrauenstierarzt benötigen wir zwei bis vier Wochen zur Abrechnung und Rückerstattung.